Leistungen
Arbeitnehmererfindungen
Erfindungsmeldung und Inanspruchnahme
Macht ein Arbeitnehmer eine Erfindung, regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz die Rechte beider Seiten. Meldet er eine Diensterfindung ordnungsgemäß, gilt sie als in Anspruch genommen, wenn der Arbeitgeber sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Eingang der Meldung in Textform freigibt.
Vergütung und ihre Berechnung
Für eine in Anspruch genommene Diensterfindung steht dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zu. Sie ergibt sich in der Praxis meist aus Erfindungswert und Anteilsfaktor. Ich berate Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – insbesondere zu Ansprüchen auf Vergütung und ihrer Berechnung.
Verträge mit freien Mitarbeitern
Für freie Mitarbeiter gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz nicht. Hier empfehle ich klare vertragliche Regelungen zu Erfindungen – bevor die Zusammenarbeit beginnt.