Designs
Beratung
Ich berate Sie, wie Sie die Gestaltung Ihrer Produkte am besten schützen – als eingetragenes Design beim Deutschen Patent- und Markenamt oder als EU-weit geltendes Unionsgeschmacksmuster beim EUIPO – und wie Designschutz mit Marken und Patenten zusammenwirkt.
Anmeldung
Von der Auswahl und Aufbereitung der Darstellungen bis zur Einreichung: Ich bereite Ihre Designanmeldung so vor, dass der Schutz die entscheidenden Merkmale Ihres Designs erfasst.
Beanstandungen durch das Amt
Beanstandet das Amt Ihre Anmeldung, prüfe ich den Bescheid, behebe Mängel oder nehme Stellung – mit dem Ziel der Eintragung.
Vorgehen gegen Nachahmungen
Ich setze Ihre Rechte konsequent durch – von der Abmahnung über Maßnahmen auf Messen bis zur Grenzbeschlagnahme durch den Zoll.
Nichtigkeitsverfahren
Ich vertrete Sie in Nichtigkeitsverfahren – wenn Sie ein fremdes Design angreifen oder Ihr eigenes verteidigen.